ENDLICH kann unser Sportheim wieder öffnen.
Zumindest zum Teil:
Ab Donnerstag, den 20.05.2021 könnt ihr endlich wieder süffiges Auer-Bräu und leckere thailändische und boarische Speisen unter Einhaltung der Hygiene-Bestimmungen genießen.
Endlich wieder Biergarten-Feeling.
Kommts vorbei und unterstützt unseren Wirt im frisch sanierten Biergarten.
Wir freuen uns drauf, gemeinsam kommen wir durch diese schwierige Zeit und hoffen, bald den Sport und das Leben, das wir so lieben so genießen zu können, wie wir es kennen.
Folgende Hygiene Vorschriften müssen eingehalten werden:
- Der Aufenthalt im Gaststättenbereich ist nur mit einem negativen COVID-19 Testergebnis erlaubt. (Gemäß § 1 a der 12. BaylfSMV sind gegen COVID-19 geimpfte und genesene Personen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen)
- Bitte halten Sie einen Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen ein
- Bitte desinfizieren Sie sich die Hände
- Im kompletten Gaststättenbereich ist eine FFP2-Maske zu tragen. Am Tisch darf die FFP2-Maske abgenommen werden.
- Bitte registrieren Sie Ihren Aufenthalt bei uns. Hierzu sind an den Tischen QR-Codes angebracht.
- Das gemeinsame Sitzen am Tisch ohne Einhalten des Mindestabstands von 1,5m ist nur den Personen gestattet, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung nicht gelten. (Z. B.: Gleicher Hausstand).
- Nicht betreten dürfen den Gaststättenbereich:
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
- Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere)