Wiederaufnahme des Sportbetriebs / Sportarten-Empfehlungen

Sportbetrieb auf dem Vereinsgelände

Wo finde ich die aktuellen Inzidenzwerte für meine Region?

Die aktuellen Inzidenzwerte für unsere Region, auf die sich auch die nachfolgenden Regelungen beziehen, finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Institutes (RKI) unter folgendem Link:

https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4

Welcher Sport ist erlaubt?

Die folgende Grafik zeigt die Möglichkeiten im Bereich des Sportbetriebs:

Organisatorisches

  • Durch Aushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website ist sichergestellt, dass alle Mitglieder die Möglichkeit haben, sich ausreichend zu informieren.
  • Die Abteilungsleiter, Trainer und Übungsleiter sind über die entsprechenden Regelungen informiert. Sie sind auch dafür verantwortlich, dass sportliche Aktivitäten nur im erlaubten Umfang stattfinden – deshalb wird in den nachfolgenden Ausführungen nicht auf Gruppengrößen und Inhalte der sportlichen Aktivitäten eingegangen.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird überprüft. Nicht-Beachtung kann einen Platzverweis zu Folge haben

 

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln, Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

  • Wir weisen darauf hin, dass beim Zu- und Abgang vom Sportgelände der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
  • Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Abklatschen, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, ist das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Die Mitglieder werden darauf hingewiesen ausreichend Hände zu waschen und diese auch vor Aufnahme und nach Abschluss des Trainings zu desinfizieren. Desinfektionsmaterial ist vorm Ballraum aufgestellt.
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2) – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
  • Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.
  • Die Trainingsgruppen bestehen – nach Möglichkeit – immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Diese Angaben werden den Abteilungsleitern /1. Vorstand (per Briefkasten am Sportheim oder per Mail) zur Archivierung zugeleitet. Die Daten werden nur für eine evtl. Kontaktnachverfolgung verwendet und nach einem Monat vernichtet.
  • Unter „festen Trainingsgruppen“ werden im organisierten Sportbetrieb vorhandene Mannschaften, Kursgruppen etc. verstanden. Der Trainingsbetrieb in losen, nicht auf einen klar definierten Personenkreis beschränkten und von zur Kontaktnachverfolgung nicht erfassten Personen ist nicht zulässig
  • Die gemeinsame Nutzung von Sportgeräten/Bällen ist erlaubt – allerdings sind die Geräte/Bälle vor und nach dem Training zu desinfizieren (= Flächendesinfektionsmittel sind im Ballraum einschl. Wanne vorhanden).
  • Trainingslaiberl können nur genutzt werden, wenn entweder der Spieler diese mitbringt und wieder mitnimmt (= feste Zuordnung) oder der Trainer/Betreuer diese unter Verwendung von Einmalhandschuhen einsammelt, mitnimmt und bei 60 ° wäscht.
  • Fahrgemeinschaften sind erlaubt. Sollten Personen nicht nur des eigenen Haushalts mitfahren, wird das Tragen eine Mund-Nasen Bedeckung angeraten. Die Anreise erfolgt bereits in Sportkleidung.
  • Duschen und Umkleiden sind geschlossen.
  • Sanitäranlagen (z. B. WC) stehen zur Verfügung – Maskenpflicht (FFP2). In diesen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen einmal täglich gereinigt.
  • Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten (längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
  • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.

 

Trainingsspielbetrieb – da u. U. dieser sukzessive für die verschiedenen Sportarten wieder zugelassen wird und jeder Verband hierzu spezielle Regelungen erlässt – sind diese jeweils als Anlagen zum Hygieneschutzkonzept des TuS angefügt. Für die spezielle Umsetzung und Beachtung der vorgegebenen Regelungen ist die jeweilige Abteilung in Abstimmung mit dem Hygieneschutzbeauftragten verantwortlich.

 

Wird die Anwesenheit des Hygieneschutzbeauftragten bei derartigen Veranstaltungen gefordert und es ist ihm nicht möglich anwesend zu sein, übernimmt der Abteilungsleiter oder ein von ihm Beauftragter diese Stelle ein.

 

Großkarolinenfeld, 11.03.2021 gez. Siegfried Strehle

Vorstand/Hygieneschutzbeauftragter